Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tom Buschardt Medientrainer PLUS.
§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB sowie Einzelunternehmern. Entgegenstehende oder von meinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkenne ich nur an, wenn ich ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimme.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Dies kann auch per Mail erfolgen, sofern die Absicht der Zusammenarbeit daraus hervorgeht.

 § 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann ich diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

 § 3 überlassene Unterlagen

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Präsentationen, Zeichnungen etc., behalte ich mir Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ich erteilen dazu dem Besteller die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit ich das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehme, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

 § 4 Zurückbehaltungsrechte

  1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 § 5 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von mir angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so bin ich berechtigt, den mir insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Ich hafte im Fall des von mir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Dies gilt auch bei Ausfall/Verschiebung der Veranstaltung im Falle eine Erkrankung für den Nachholtermin. Eine Ersatzzahlung/Schadenersatz bei Trainer-Ausfall ist nicht vereinbart. Ein ärztliches Attest muss von mir vorgelegt werden.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 § 6 Gefahrübergang bei Versendung

  1. Wird Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 § 7 Eigentumsvorbehalt

  1. ich behalte mir das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn ich mich nicht stets ausdrücklich hierauf berufe. Ich bin berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat mir der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nicht berechtigt.
  4. Der Besteller ist zur Weitergabe von erhaltenen Seminarunterlagen usw. sofern sie nicht anderweitig frei erhältlich sind, nicht berechtigt. Digitale Speicherung oder jegliche Kopie dienen nur der persönlichen Information des Bestellers.
  5. Eventuell erhaltenes Video- und Tonmaterial darf nicht Dritten zugänglich, bzw. veröffentlicht werden. Auch eine Zugänglichmachung im Intranet, Chat usw. für einen geschlossenen Nutzerkreis ist nicht zulässig. Eine Speicherung von Material der Seminarteilnehmenden ist für ca. 48 Stunden (Sicherheitskopie) vorgesehen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  6. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller ist nur nach schriftlicher Vereinbarung gestattet. Beispielsweise bei Ghostwriting oder Anlieferung von Rohmaterial (z.B. Footage)
  7. Ich verpflichte mich, die mir zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


    § 8 Preise und Zahlungen

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten Honorare/Preise ausschließlich Reisekosten, Nebenkosten Drittleistungen, Material zur Überlassung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  2. Die Zahlung hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Die Rechnungsstellung erfolgt per Mail/PDF.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  5. 6 Wochen vor Rücktritt erfolgt der Rücktritt vom Auftrag kostenfrei. Bei 4 Wochen sind 50%, bei 2 Wochen 75 Prozent und weniger als 7 Kalendertage vor geplanter Auftragsdurchführung 100 Prozent Ausfallkosten zu entrichten. Bei einem Nachholtermin innerhalb von 2 Kalendermonaten kann eine teilweise Anrechnung des Ausfallhonorars auf den Rechnungsbetrag erfolgen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  6. Im Rahmen der Covid19-Pandemie (sowie allen künftigen ähnlichen Pandemien/vergleichbaren Ereignissen) gilt eine Veranstaltung als durchführbar, wenn die deutschen Gesetze eine Durchführung (auch unter Einhaltung bestimmter Auflagen) vorsehen. Unternehmensinterne Richtlinien (beispielsweise bei Konzernsitz in anderen Ländern) greifen hier nicht. Entscheidend ist die deutsche Gesetzeslage, sowie Vorgaben deutscher Behörden und berechtigter Institutionen. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
  7. Eine alternative Durchführung als Online-Veranstaltung ist als gleichwertig anzusehen.

 § 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Referenzen/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von mir gelieferten Ware/Dienstleistung bei meinem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  3. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.
  4. Es ist mir gestattet, das Unternehmen des Coachees in einer Referenzliste zu nennen. Der Namen des Coachees wird auch auf Nachfrage nicht genannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
  5. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Dienstleistung/Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werde ich, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach meiner Wahl nachbessern oder Ersat liefern. Es ist mir stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
  7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit/Dienstleistung, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

 § 10 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist mein Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 § 11 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

Stand: 01.09.2022 (AGB vom 01.01.2018 angepasst wg. Covid-Pandemie)

 

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TOM BUSCHARDT
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